Wenn Sie sich bezüglich der sprachlichen Entwicklung Ihres Kindes Sorgen machen, kontaktieren Sie den logopädischen Dienst ihrer Schulgemeinde oder eine freischaffende Logopädin in ihrer Nähe, um einen Termin für eine logopädische Abklärung zu fixieren.
Die Logopädin wird den sprachlichen Entwicklungsstand ihres Kindes in spielerischer Weise überprüfen. Gemeinsam mit Ihnen wird die Logopädin das weitere Vorgehen besprechen. Folgende Interventionen sind möglich: Beratung, Therapie, Kontrollen, Coaching oder Weiterweisung an andere Fachstellen (Psychologie, Frühberatung u.a.).
Sucht eine erwachsene Person logopädische Hilfe, wendet sie sich an eine freischaffende Logopädin (Praxis oder Spital).
Bis zu Beginn des Jahres 2008 übernahm die Invalidenversicherung IV für Kinder mit schweren Sprachstörungen (geregelt im Kreisschreiben über die Behandlung von Sprachgebrechen in der Invalidenversicherung vom 1. November 1978) bis zum vollendeten 20. Altersjahr die Kosten für Abklärung und Therapie. Seit dem 1. Januar 2008 ist nun neu aufgrund der Umsetzung des NFA (Nationaler Finanzausgleich) der Kanton Freiburg für die Finanzierung der logopädischen Therapien zuständig.
Die Finanzierung logopädischer Massnahmen bei Erwachsenen wird aufgrund medizinischer Diagnose und ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung der Krankenversicherer und/oder anderen Versicherungen (Unfall- oder Militärversicherung) übernommen.
Die Kosten für eine logopädische Therpie, die weder den Kriterien der IV noch der Krankenkasse unterstehen, werden von den Gemeinden, den Eltern, den Zusatzversicherungen oder karitativen Einrichtungen übernommen.